Meine Mutter oder mein Vater kann nicht mehr allein leben – welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt viele Stufen zwischen „allein zu Hause“ und „Pflegeheim“: stundenweise Hilfe im Alltag, ein ambulanter Pflegedienst, Hausnotruf, Tagespflege, Servicewohnen, eine Pflege-Wohngemeinschaft, eine 24-Stunden-Betreuung oder ein Pflegeheim. Welche Lösung passt, hängt vom Hilfebedarf, von der Wohnung und von den Kräften der Familie ab.
Mit diesen Fragen können Sie den Hilfebedarf ganz grob einschätzen:
- Brauchen Sie vor allem Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen? → Alltagshilfe, Nachbarschaftshilfe, Entlastungsbetrag
- Brauchten Sie Hilfe beim Waschen, Anziehen oder mit Medikamenten? → ambulanter Pflegedienst
- Ist sie oder er unsicher auf den Beinen oder schon gestürzt? → Hausnotruf, Wohnungsanpassung
- Ist sie oder er tagsüber einsam oder desorientiert? → Tagespflege
- Möchte sie oder er selbstständig, aber sicherer wohnen? → Servicewohnen
- Braucht sie oder er rund um die Uhr Aufsicht? → Kombination aus Pflegedienst und Betreuung, 24-Stunden-Betreuung oder Pflegeheim
Beziehen Sie Ihre Mutter oder Ihren Vater so weit wie möglich in die Entscheidung ein. Eine neutrale Beratung im Pflegestützpunkt oder ein Hausbesuch eines Pflegedienstes hilft Ihnen dabei, die Lage realistisch einzuschätzen.
Bei den Bremer Händen:
Die Bremer Hände bieten die meisten dieser Stufen aus einer Hand: ambulante Pflege, Hausnotruf, Tagespflege, Servicewohnen sowie Palliativ- und Hospizversorgung. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern: 0421 70 00 55.
Was muss ich als Erstes tun, wenn ich pflegebedürftig werde oder wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?
Stellen Sie so früh wie möglich einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse und lassen Sie sich kostenlos beraten – in Bremen zum Beispiel bei einem Pflegestützpunkt, bei Ihrer Pflegekasse oder bei einem ambulanten Pflegedienst wie den Bremer Händen.
Diese Schritte haben sich bewährt:
- Antrag stellen: Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung – deshalb lohnt es sich nicht zu warten.
- Beraten lassen: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse soll Ihnen diese Beratung innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang anbieten.
- Versorgung sichern: Klären Sie, wer kurzfristig hilft – Familie, ein ambulanter Pflegedienst, ein Hausnotruf oder eine Kurzzeitpflege.
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie einige Tage lang, wobei Hilfe nötig ist. Das erleichtert die Begutachtung.
- Unterlagen sammeln: Arztberichte, Medikamentenplan, Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus.
Rechtsgrundlage: § 33 SGB XI (Antrag), § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
Bei den Bremer Händen:
Wir beraten Sie telefonisch oder bei Ihnen zu Hause, wie die häusliche Pflege organisiert werden kann. Melden Sie sich einfach unter unserer zentralen Nummer: 0421 70 00 55.
Meine Mutter ist gestürzt und lebt allein – was sollten wir jetzt tun?
Lassen Sie den Sturz ärztlich abklären, auch wenn zunächst nichts weh tut. Danach geht es darum, weitere Stürze zu verhindern und sicherzustellen, dass im Notfall schnell Hilfe kommt – etwa mit einem Hausnotruf, einer Wohnungsanpassung und gegebenenfalls einem Antrag auf Pflegegrad.
- Ursachen klären: Schwindel, Blutdruck, Medikamente, Sehstörungen oder Muskelschwäche mit der Hausärztin oder dem Hausarzt besprechen
- Stolperfallen beseitigen: Teppiche, Kabel, schlechte Beleuchtung, fehlende Haltegriffe im Bad
- Hilfe im Notfall sichern: Hausnotruf mit Sender am Handgelenk – er funktioniert auch, wenn das Telefon nicht erreichbar ist
- Bewegung fördern: Physiotherapie oder Sturzprophylaxe-Kurse können ärztlich verordnet werden
- Pflegegrad beantragen, wenn Ihre Mutter im Alltag regelmäßig Hilfe braucht – ab Pflegegrad 1 gibt es Zuschüsse für Hausnotruf und Wohnungsumbau
Bei den Bremer Händen:
Der Hausnotruf der Bremer Hände ist rund um die Uhr besetzt. Mit einem hinterlegten Wohnungsschlüssel kann der Pflegedienst im Notfall auch dann hinein, wenn Ihre Mutter nicht selbst öffnen kann.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad für meine Mutter oder meinen Vater?
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse – formlos per Telefon, Brief, E-Mail oder Online-Formular. Danach beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person bzw. rechtliche Betreuung. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend Formulare zu, die Sie ausgefüllt zurücksenden.
Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen; dort begutachtet Medicproof.
Voraussetzung für Leistungen ist, dass die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war und die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht.
Rechtsgrundlage: § 33 SGB XI, § 18 SGB XI
Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zur Einstufung in einen Pflegegrad?
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause und prüft, wie selbstständig sie in sechs Lebensbereichen noch ist. Daraus ergibt sich eine Punktzahl und aus dieser Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad (1 bis 5).
Die sechs geprüften Lebensbereiche (Module) sind:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (z. B. Waschen, Anziehen, Essen)
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (z. B. Medikamente, Arztbesuche)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Tipp: Seien Sie beim Termin möglichst dabei, wenn Sie Angehörige:r sind. Beschreiben Sie den Alltag realistisch – auch den an schlechten Tagen. Viele Menschen stellen sich bei Besuch besser dar, als es ihrem Alltag entspricht – das ist im Falle der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nicht ratsam.
Rechtsgrundlage: § 14, § 15, § 18 SGB XI
Welche Pflegegrade gibt es und wie viele Punkte braucht man?
Es gibt fünf Pflegegrade. Maßgeblich ist die Gesamtpunktzahl aus der Begutachtung: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Hinweis: Mit der geplanten Pflegereform könnten sich die Punktgrenzen ab 2027 ändern. Am 15.10.2026 ist dazu noch nichts beschlossen (siehe Frage „Was ändert sich mit der Pflegereform 2027?“).
Rechtsgrundlage: § 15 SGB XI
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung über den Pflegegrad?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. In dringenden Fällen – etwa bei Krankenhaus- oder Hospizaufenthalt – gelten kürzere Fristen.
Mit dem Bescheid erhalten Sie in der Regel auch das Gutachten und eine gesonderte Empfehlung zu Prävention und Rehabilitation. Hält die Pflegekasse die Frist ohne triftigen Grund nicht ein, steht Ihnen für jede begonnene Woche der Verspätung eine Zusatzzahlung zu.
Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI
Der Pflegegrad ist zu niedrig oder wurde abgelehnt – wie lege ich Widerspruch ein?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Eine kurze Begründung genügt zunächst; Details können Sie nachreichen.
Lesen Sie das Gutachten genau und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch. Häufige Gründe für einen Widerspruch sind vergessene Hilfebedarfe, etwa nachts, bei Demenz oder beim Umgang mit Medikamenten. Pflegestützpunkte und Pflegedienste helfen beim Formulieren. Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen.
Rechtsgrundlage: § 84 SGG (Widerspruchsfrist)
Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad?
Stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung. Das geht jederzeit und formlos. Der Medizinische Dienst begutachtet dann erneut. Wenn ein höherer Pflegegrad bewilligt wird, gilt er ab dem Monat der Antragstellung. Führen Sie vor dem Termin wieder ein Pflegetagebuch und halten Sie aktuelle Arztberichte bereit. Hilfreich ist auch eine kurze Stellungnahme des Pflegedienstes, der den Alltag kennt. Beachten Sie: Die neue Begutachtung prüft den gesamten Zustand. In seltenen Fällen kann das Ergebnis auch gleich bleiben oder niedriger ausfallen.
Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI
Mein Vater kommt nach einem Schlaganfall oder einer Operation aus dem Krankenhaus und braucht plötzlich Hilfe – was nun?
Sprechen Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst bzw. mit dem Entlass-Management der Klinik. Das Krankenhaus muss die Versorgung nach der Entlassung mit organisieren – zum Beispiel häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder einen Eilantrag auf Pflegegrad.
Möglichkeiten nach einem Klinikaufenthalt:
- Häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung (Leistung der Krankenkasse, auch ohne Pflegegrad)
- Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung – mit Pflegegrad über die Pflegekasse, ohne Pflegegrad unter Umständen über die Krankenkasse (bis zu acht Wochen, bis zu 3.539 € im Jahr)
- Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage, wenn die Anschlussversorgung nicht rechtzeitig sichergestellt werden kann
- Ambulanter Pflegedienst und Hausnotruf für die ersten Wochen zu Hause
Bei den Bremer Händen:
Rufen Sie uns an, um die Möglichkeiten für eine Pflege nach Ihrer Entlassung zu klären – am besten einige Zeit vor der Entlassung. So können wir Ihre Versorgung ab dem ersten Tag zu Hause organisieren. Telefon: 0421 700055
Rechtsgrundlage: § 39 Abs. 1a SGB V (Entlass-Management), § 37 SGB V, § 39c SGB V, § 39e SGB V
Kann auch ein Kind einen Pflegegrad bekommen?
Ja. Auch Kinder – vom Säugling bis zum Jugendlichen – können einen Pflegegrad erhalten. Bei der Begutachtung wird ihre Selbstständigkeit mit der von gesunden, gleichaltrigen Kindern verglichen. Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft. Den Antrag stellen die Eltern bei der Pflegekasse des Kindes. Zusätzlich können Eltern, die ihr Kind pflegen, Pflegegeld erhalten und trotzdem den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung nutzen. Beratung bieten u. a. die Pflegestützpunkte; bei lebensverkürzenden Erkrankungen auch spezialisierte Kinderpalliativteams.
Bei den Bremer Händen:
Für Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen gibt es KinderPaCT Bremen, das ambulante Palliativteam für Kinder und Jugendliche, das gemeinsam von den Bremer Händen und der Gesundheit Nord getragen wird. Telefon: 0421 49779150).
Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 6 und 7 SGB XI
Braucht mein Angehöriger zusätzlich zum Pflegegrad einen Schwerbehindertenausweis?
Der Pflegegrad und der Schwerbehindertenausweis sind zwei getrennte Verfahren. Ein Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem Grad der Behinderung (GdB). Ein Schwerbehindertenausweis kann aber zusätzliche Vorteile bringen, etwa Steuerfreibeträge, Parkerleichterungen oder freie Fahrten im Nahverkehr.
Wichtige Merkzeichen auf dem Ausweis sind zum Beispiel
- „G“ (erheblich gehbehindert),
- „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert),
- „B“ (Begleitperson nötig) und
- „H“ (hilflos - mit dem Merkzeichen „H“ können pflegende Angehörige u.a. den erhöhten Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € nutzen).
In Bremen ist das beim Amt für Versorgung und Inklusion Bremen (AVIB) für den Ausweis zuständig.
Sie stellen zuerst den Antrag auf Festsellung einer Behinderung. Erst anschließend können Sie den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Zusätzlich beantragen Sie das Beiblatt für unentgeltliche Beförderung im ÖPNV oder Ermäßigung bei der KfZ-Steuer stellen.
Alle Anträge finden Sie hier.
Rechtsgrundlage: § 152 SGB IX
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich
- 347 € bei Pflegegrad 2,
- 599 € bei Pflegegrad 3,
- 800 € bei Pflegegrad 4 und
- 990 € bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei eingesetzt werden, etwa als Anerkennung für die pflegende Person.
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle in Anspruch nehmen (siehe „Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?“). Diese Beratungsbesuche bieten wir natürlich auch an. Wenn Sie einen Termin möchten, schreiben Sie am besten eine E-Mail an beratung@bremer-haende.de
Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI
Wird das Pflegegeld weitergezahlt, wenn meine Mutter im Krankenhaus oder in der Reha ist?
Ja – in den ersten acht Wochen (56 Kalendertage) eines Krankenhausaufenthalts oder einer stationären Reha weitergezahlt (vorher vier Wochen). Auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige laufen in dieser Zeit weiter. Dauert der Aufenthalt länger als acht Wochen, ruht das Pflegegeld ab der neunten Woche. Informieren Sie die Pflegekasse über längere Aufenthalte. Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes fallen während des Klinikaufenthalts naturgemäß weg; sagen Sie dem Pflegedienst also am besten rechtzeitig Bescheid und planen Sie die Wiederaufnahme der Leistungen schon vor der Entlassung.
Rechtsgrundlage: § 34 SGB XI
Was sind Pflegesachleistungen und welche Kosten dafür werden übernommen?
Pflegesachleistungen sind Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. 2026 stehen monatlich bis zu
- 796 € (Pflegegrad 2),
- 1.497 € (Pflegegrad 3),
- 1.859 € (Pflegegrad 4) und
- 2.299 € (Pflegegrad 5)
zur Verfügung. Dazu gehören körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, Anziehen), pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Was über den Betrag hinausgeht, zahlen Sie selbst oder gegebenenfalls das Sozialamt (Hilfe zur Pflege).
Bei den Bremer Händen:
Die Bremer Hände rechnen Pflegesachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI
Ich pflege meine Mutter/meinen Vater, schaffe aber nicht alles allein – kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst und erhalten den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld.
Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 40 % der Sachleistung (598,80 € von 1.497 €) ab. Dann erhalten Sie 60 % des Pflegegeldes, also 359,40 € von 599 €. So lässt sich die Pflege durch Angehörige mit professioneller Unterstützung verbinden.
Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI
Was ist der Entlastungsbetrag (131 Euro im Monat) und wofür können wir ihn nutzen?
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege – ab Pflegegrad 1 – haben Anspruch auf bis zu 131 € im Monat (1.572 € im Jahr) für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsangebote. Das Geld wird gegen Nachweis erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Einsetzbar ist der Entlastungsbetrag zum Beispiel für:
- Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder Begleitung zu Arztterminen durch zugelassene Dienste oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Betreuung und Beschäftigung, auch für Menschen mit Demenz
- Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege – hier auch für Unterkunft und Verpflegung
- bei Pflegegrad 1 zusätzlich für körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst (z. B. Hilfe beim Duschen)
Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen. Was bis zum 31. Dezember nicht verbraucht wurde, kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden – danach verfällt es.
Bei den Bremer Händen:
Die Bremer Hände sind als Pflegedienst zugelassen und können Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Leistungen lassen sich auch „ansparen“ und gebündelt nutzen.
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI
Was ist der Umwandlungsanspruch (Pflegesachleistungen >> Angebote zur Unterstützung im Alltag)?
Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und das Budget für Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann bis zu 40 % davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen – zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Beispiel Pflegegrad 2: Bis zu 318,40 € (40 % von 796 €) können monatlich zum Beispiel für anerkannte Alltagshilfen verwendet werden. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt, als hätten Sie in dieser Höhe Sachleistungen bezogen.
Rechtsgrundlage: § 45a Abs. 4 SGB XI
Ich möchte in Urlaub fahren oder bin selbst krank – wer pflegt dann und was zahlt die Pflegekasse (Verhinderungspflege)?
Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) greift, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür und für Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr für bis zu acht Wochen zur Verfügung (Gemeinsamer Jahresbetrag). Die Ersatzpflege kann ein Pflegedienst, eine Nachbarin oder ein Verwandter übernehmen. Pflegen nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder ersatzweise, ist die Erstattung grundsätzlich auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt; nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können hinzukommen.
Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen weitergezahlt.
Neu seit 1. Januar 2026: Die Kostenerstattung muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres beantragt werden, das auf die Ersatzpflege folgt. Beispiel: Ersatzpflege im November 2026 – Antrag mit Nachweisen bis 31. Dezember 2027.
Bei den Bremer Händen:
Die Bremer Hände übernehmen Verhinderungspflege zu Hause und helfen bei der Antragstellung.
Rechtsgrundlage: § 39 SGB XI, § 42a SGB XI
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen im Jahr – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Sie wird ab Pflegegrad 2 aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € bezahlt. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst; dafür können Sie aber den Entlastungsbetrag einsetzen. Das halbe Pflegegeld wird weitergezahlt. Pflegegrad 1 kann Kurzzeitpflege über den Entlastungsbetrag finanzieren. Ohne Pflegegrad kann in bestimmten Fällen die Krankenkasse Kurzzeitpflege übernehmen.
Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI, § 42a SGB XI, § 39c SGB V
Meine Mutter ist tagsüber allein – was zahlt die Pflegekasse für eine Tagespflege?
Für Tages- oder Nachtpflege gibt es ein eigenes Budget zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen.
Pro Monat sind das
- 721 € (Pflegegrad 2)
- 1.357 € (Pflegegrad 3)
- 1.685 € (Pflegegrad 4)
- 2.085 € (Pflegegrad 5)
Das Budget deckt Pflege, Betreuung und die Fahrt zur Einrichtung. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst – dafür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Das Pflegegeld wird durch die Tagespflege nicht gekürzt.
Bei den Bremer Händen:
Die Tagespflege am Werdersee (Helene-Lange-Straße 16 in 28279 Bremen) ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Hier gibt es Frühstück, Mittagessen und pädagogische Angebote. Bei der Organisation des Fahrdienstes beraten wir Sie gern. Telefon: 0421 56 50 88 81.
Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI
Welche Leistungen gibt es schon bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen, aber unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € monatlich, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung bis 4.180 € und kostenlose Pflegeberatung.
Konkret steht Ihnen mit PG 1 zu:
- Entlastungsbetrag 131 € monatlich – bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € monatlich
- technische Pflegehilfsmittel, z. B. Hausnotruf
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme
- halbjährlicher Beratungsbesuch auf Wunsch
- digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Wohngruppenzuschlag 224 € in einer ambulant betreuten Wohngruppe
- Pflegekurse für Angehörige
Rechtsgrundlage: § 28a SGB XI
Was sind Pflegehilfsmittel und wie bekomme ich sie?
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause. Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Masken, Schutz-Schürzen oder Einmal-Bettschutzeinlagen bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 - und zwar bis zu einem Betrag von 42 Euro im Monat. Teilweise werden diese Pflegehilfsmittel als „Pflegebox“ von Versandanbietern im Abo-Modell angeboten. Der Versandanbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aber auch über Ihre Apotheke beziehen. Dann sind Sie oft flexibler und können jeden Monat das nehmen, was sie aktuell tatsächlich brauchen.
Technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf werden meist leihweise gestellt. Hier zahlen Erwachsene in der Regel 10 % Zuzahlung, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Hilfsmittel, die wegen einer Krankheit nötig sind (z. B. Rollator, Rollstuhl), verordnet die Ärztin oder der Arzt; sie zahlt die Krankenkasse.
Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI, § 33 SGB V
Wer bezahlt Inkontinenzmaterial wie Vorlagen, Windeln, Pants und Bettschutz?
Inkontinenzprodukte bezahlt die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) auf ärztliche Verordnung und über einen Vertragspartner der Kasse. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 %, höchstens 10 € für den Monatsbedarf. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Die Krankenkasse legt fest, welche Anbieter liefern dürfen. Wünschen Sie ein Produkt, das über die Standardversorgung hinausgeht, kann der Anbieter eine private Zuzahlung verlangen – fragen Sie nach zuzahlungsfreien Alternativen. Einmal-Bettschutzeinlagen können als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Rahmen der dafür vorgesehenen Pauschale in Höhe von monatlich 42 Euro bezogen werden. Wiederverwendbare/waschbare Inkontinenz-Bettschutzeinlagen gibt es zuzahlungsfrei als Pflegehilfsmittel (bis zu 4 Stück pro Jahr; Produktgruppe 51, technische Hilfsmittel).
Inkontinenz ist übrigens auch für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) wichtig: Sprechen Sie sie beim Termin des Medizinischen Dienstes offen an. Wir beraten Sie gern!
Rechtsgrundlage: § 33 SGB V, § 61 SGB V
Das Bad meiner Eltern ist nicht mehr sicher – zahlt die Pflegekasse einen Umbau, zum Beispiel Dusche oder Treppenlift?
Ja. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – etwa eine bodengleiche Dusche, einen Treppenlift, Haltegriffe oder breitere Türen – zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen sind es bis zu 16.720 Euro. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten und legen Sie einen Kostenvoranschlag und am besten auch Fotos bei. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, ist ein erneuter Zuschuss möglich.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI
Wer zahlt was: Krankenkasse oder Pflegekasse?
Die Krankenkasse zahlt medizinisch notwendige Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel Wundversorgung, Injektionen, Kompressionsstrümpfe oder Medikamentengabe. Die Pflegekasse zahlt Grundpflege, Betreuung und Hilfen im Haushalt – abhängig vom Pflegegrad. Rechtsgrundlage der Krankenversicherung ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), die der Pflegeversicherung das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI). Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) gibt es auch ohne Pflegegrad. Beide Leistungen können gleichzeitig vom selben Pflegedienst erbracht werden.
Bei den Bremer Händen: Die Pflegedienste der Bremer Hände übernehmen Grund- und Behandlungspflege und klären mit Ihnen, welche Leistungen ärztlich verordnet werden müssen.
Rechtsgrundlage: § 37 SGB V, §§ 36–45 SGB XI
Übernimmt die Krankenkasse die Fahrten zum Arzt?
Bei Pflegegrad 3, 4 oder 5 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität und auch mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis übernimmt die Krankenkasse Fahrten zu ambulanten Behandlungen. Nötig ist eine ärztliche Verordnung; eine gesonderte Genehmigung der Kasse gilt dann als erteilt. Die Zuzahlung beträgt 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Für andere Versicherte zahlt die Krankenkasse Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung, etwa zur Dialyse oder Chemotherapie.
Rechtsgrundlage: § 60 SGB V, Krankentransport-Richtlinie
Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?
DiPA sind geprüfte Apps oder Webanwendungen, die Pflegebedürftige oder – seit 1. Juli 2026 – auch pflegende Angehörige unterstützen. Die Pflegekasse erstattet bis 40 € im Monat plus bis 30 € für ergänzende Unterstützung durch einen Pflegedienst. Erstattet werden nur Anwendungen, die im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind. Fragen Sie vor der Nutzung bei Ihrer Pflegekasse nach.
Rechtsgrundlage: § 40a, § 40b SGB XI
Kann ich die Pflege meiner Eltern von der Steuer absetzen?
Ja. Wer einen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegt, kann den Pflege-Pauschbetrag nutzen: 600 Euro im Jahr bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Merkzeichen „H“ – ohne Belege.
Voraussetzungen:
- Die Pflege findet in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt, und Sie erhalten dafür kein Geld.
- Pflegen mehrere Personen, wird der Betrag durch die Zahl der Pflegenden geteilt.
- Eltern, die ihr pflegebedürftiges Kind pflegen, dürfen das Pflegegeld erhalten und den Pauschbetrag trotzdem nutzen.
Zusätzlich können Kosten für Pflegedienst, Haushaltshilfe oder Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Höhere Pflege- oder Heimkosten der pflegebedürftigen Person selbst können außergewöhnliche Belastungen sein. Lassen Sie sich im Einzelfall steuerlich beraten.
Rechtsgrundlage: § 33b Abs. 6 EStG, § 35a EStG, § 33 EStG
Wie finde ich einen ambulanten Pflegedienst in Bremen?
Wählen Sie einen zugelassenen Pflegedienst, der Ihren Stadtteil versorgt. Schauen Sie vielleicht auch danach, wie lange der Pflegedienst schon am Markt ist - das zeigt Erfahrung und Verlässlichkeit. Listen mit Preisen und Qualitätsinformationen veröffentlichen die Pflegekassen; neutrale Hilfe bei der Auswahl geben die Bremer Pflegestützpunkte. Achten Sie auf: Zulassung durch die Pflegekassen, feste Ansprechpersonen, Erreichbarkeit am Wochenende und nachts, Erfahrung mit Ihrer Situation (z. B. Demenz, Palliativversorgung) und einen transparenten Kostenvoranschlag.
Bei den Bremer Händen:
Die Bremer Hände sind der älteste Pflegedienst Bremens (gegründet 1897 als „Zentrale für Private Fürsorge“) und betreiben Pflegebüros für Oberneuland/Horn; Schwachhausen/Östliche Vorstadt/Vahr/Blockdiek; Gröpelingen/Walle/Findorff; Kattenturm/Kattenesch; Neustadt/Huchting/Woltmershausen sowie Arsten/Habenhausen. Rufen Sie einfach unsere zentrale Nummer an und wir verbinden Sie mit der Zweigstelle, die für Ihren Stadtteil zuständig ist: 0421 70 00 55.
Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Ein Beratungsbesuch ist ein Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft, die pflegende Angehörige berät und die Qualität der häuslichen Pflege sichert. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss ihn seit 1. Januar 2026 einmal im Halbjahr in Anspruch nehmen – auch bei Pflegegrad 4 und 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 können die Besuche auf Wunsch weiterhin vierteljährlich stattfinden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder mit Sachleistungsbezug können halbjährlich freiwillig einen Besuch abrufen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bis 31. März 2027 kann jede zweite Beratung per Video stattfinden; die erste muss zu Hause erfolgen.
Wichtig: Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Bei den Bremer Händen:
Termin für einen Beratungsbesuch bei den Bremer Händen: Pflegeexpertin Anne Hölting, Telefon 0421 70 00 55, E-Mail beratung@bremer-haende.de, oder über das Pflegebüro in Ihrem Stadtteil.
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI
Wo bekomme ich in Bremen neutrale, kostenlose Pflegeberatung?
In den Pflegestützpunkten des Landes Bremen beraten Pflegekassen und Sozialbehörde gemeinsam, kostenlos und unabhängig. Standorte gibt es in Gröpelingen, Huchting, Huckelriede, der Vahr, Vegesack und in Bremerhaven. Weitere Anlaufstellen sind die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse, die 17 Dienstleistungszentren (DLZ) in den Bremer Stadtteilen und bei Demenz die Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS).
Mein Vater lebt allein – was ist ein Hausnotruf und wer bezahlt ihn?
Ein Hausnotruf besteht aus einer Basisstation und einem kleinen Sender am Handgelenk oder als Anhänger. Ein Knopfdruck verbindet rund um die Uhr mit einer Notrufzentrale, die Hilfe organisiert. Ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse die Kosten für das Basisgerät als Pflegehilfsmittel übernehmen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die pflegebedürftige Person überwiegend allein lebt oder oft allein ist. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Einsatzdienst werden meist privat bezahlt.
Bei den Bremer Händen:
Der Hausnotruf der Bremer Hände ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt. Auf Wunsch wird ein Wohnungsschlüssel codiert hinterlegt, damit der Pflegedienst im Notfall hinein kann. Die Bremer Hände prüfen für Sie die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern: 0421 70 00 55.
Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI
Was ist Nachbarschaftshilfe in Bremen und wie wird sie bezahlt?
Was ist Nachbarschaftshilfe in Bremen und wie wird sie bezahlt?
Kurz gesagt: In Bremen vermitteln (17 Dienstleistungszentren (DLZ)](https://dlz-bremen.de/) ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und Alltagsassistenz – etwa Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder Begleitung zum Arzt. Anerkannte Alltagsassistenz kann über den Entlastungsbetrag von 131 € abgerechnet werden.
Für die organisierte Nachbarschaftshilfe schließen Sie einen Servicevertrag mit dem DLZ in Ihrem Stadtteil ab; zusätzlich erhalten die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung. Pflegerische Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Übersicht: www.dlz-bremen.de
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause und was davon zahlt die Pflegekasse?
Kurz gesagt: Eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft, oft aus Osteuropa, kostet 2026 je nach Modell etwa 2.200 bis 3.500 Euro im Monat, bei direkter Anstellung auch 4.000 Euro und mehr. Die Pflegekasse zahlt die Betreuungskraft nicht direkt; das Pflegegeld und Teile der Verhinderungspflege können aber zur Finanzierung beitragen.
Wichtig zu wissen:
- Eine einzelne Person kann nicht rechtmäßig rund um die Uhr arbeiten. Laut Bundesarbeitsgericht gilt der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten. Achten Sie auf realistische Arbeitszeiten, Freizeit und Vertretung.
- Es gibt drei Modelle: Entsendung über eine Agentur aus dem Ausland, selbstständige Betreuungskräfte oder die direkte Anstellung im eigenen Haushalt. Prüfen Sie Verträge und Scheinselbstständigkeitsrisiken genau.
- Betreuungskräfte ersetzen keine Pflegefachkraft. Medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen) übernimmt weiterhin ein Pflegedienst.
- Steuerlich können 20 % der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, höchstens 4.000 Euro im Jahr.
Was ist Servicewohnen (Betreutes Wohnen) und für wen eignet es sich?
Beim Servicewohnen lebt man selbstständig in einer eigenen, barrierefreien Wohnung und kann bei Bedarf Serviceleistungen wie Hausnotruf, Mittagstisch oder Pflege dazunehmen. Es eignet sich für Menschen, die eigenständig bleiben, sich aber sicherer fühlen möchten. Servicewohnen ist kein Pflegeheim. Die Miete und Servicepauschale zahlen Sie selbst; Pflegeleistungen können Sie wie in jeder anderen Wohnung über die Pflegekasse abrechnen.
Bei den Bremer Händen: Die Bremer Hände bieten Servicewohnen in den CasaVita-Häusern Arsten (51 Wohnungen), Neustadt (24 Wohnungen) und Oberneuland (33 Wohnungen) sowie im CasaNuvo Peterswerder (29 Wohnungen, Services als Wahlleistung). Jede Anlage hat ein Service- und/oder ein Pflegebüro. Telefon: 0421 70 00 55.
Gibt es in Bremen Essen auf Rädern oder einen Mittagstisch für Senioren?
Ja. In Bremen gibt es mehrere mobile Essensdienste („Essen auf Rädern“) und Mittagstische in Begegnungszentren. Einen Überblick über die Angebote im jeweiligen Stadtteil geben die Dienstleistungszentren (DLZ).
Das Essen zahlen Sie in der Regel selbst. Braucht Ihr Angehöriger Hilfe beim Essen oder beim Anreichen, ist das eine Pflegeleistung, die ein Pflegedienst übernehmen kann. In der Tagespflege sind Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee enthalten.
Bei den Bremer Händen: In den CasaVita-Häusern der Bremer Hände gehört ein Mittagstisch zum Grundservice. In der Tagespflege am Werdersee wird sogar täglich frisch gekocht.
Ich pflege meine Mutter und bin am Limit. Welche Entlastung gibt es?
Nutzen Sie gezielt die Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, den Entlastungsbetrag von 131 Euro und einen ambulanten Pflegedienst. Sprechen Sie außerdem mit einer Beratungsstelle – Überlastung ist ein häufiger und berechtigter Grund, Hilfe zu holen.
- Stundenweise: Alltagsassistenz, Betreuungsangebote oder Pflegedienst über Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
- Tageweise: Tagespflege mit eigenem Budget, ohne Kürzung des Pflegegeldes
- Wochenweise: Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege (bis 3.539 € im Jahr)
- Gesprächsangebote: Angehörigengruppen, Help-Line Bremen, Pflegekurse der Pflegekassen
- Eigene Gesundheit: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Vorsorge- und Rehamaßnahmen; die pflegebedürftige Person kann dabei mitversorgt werden.
Rechtsgrundlage: § 39, § 41, § 42, § 42b, § 45 SGB XI, § 40 SGB V
Ich fühle mich als Pflegeperson ausgebrannt – woran erkenne ich Überlastung und wo finde ich in Bremen Hilfe?
Typische Warnzeichen für Überlastung sind anhaltende Erschöpfung, Schlafstörungen, Gereiztheit, sozialer Rückzug, körperliche Beschwerden und Schuldgefühle. Nehmen Sie diese Signale ernst: In Bremen helfen Pflegestützpunkte, die DIKS mit ihrer Help-Line, Angehörigengruppen und Ihre Hausarztpraxis.
- Gespräch suchen: Help-Line Bremen und DIKS (0421 98 99 52 99), Pflegestützpunkte, bundesweit rund um die Uhr die Telefonseelsorge (0800 111 0 111, kostenfrei)
- Austausch: Angehörigengruppen, Informationen über die Dienstleistungszentren und die DIKS
- Entlastung organisieren: Tagespflege, Verhinderungspflege, stundenweise Betreuung (siehe vorherige Frage)
- Eigene Gesundheit: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Vorsorge- und Rehamaßnahmen; die pflegebedürftige Person kann in derselben Einrichtung mitversorgt werden.
Es ist kein Versagen, Hilfe anzunehmen. Eine gut organisierte Pflege mit Pausen hält meist länger durch als eine, bei der eine Person alles allein trägt.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 3a SGB V, § 42b SGB XI
Meine Eltern wohnen weit weg – wie organisiere ich die Pflege aus der Ferne?
Pflege aus der Ferne gelingt mit einem verlässlichen Netz vor Ort: einem ambulanten Pflegedienst als Ansprechpartner, einem Hausnotruf, Nachbarn oder Freunden als Kontaktpersonen und einer Vorsorgevollmacht, damit Sie Dinge regeln dürfen.
- Beratung am Wohnort der Eltern: Pflegestützpunkt oder Pflegekasse – die Pflegeberatung ist mit Zustimmung der Eltern auch telefonisch mit Ihnen möglich
- Vollmachten regeln: Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht, damit Sie mit Ärzten, Kassen und Behörden sprechen dürfen
- Kontakte bündeln: eine Liste mit Hausarzt, Pflegedienst, Nachbarn, Schlüsselhinterlegung und Medikamentenplan
- Hausnotruf mit hinterlegten Kontaktpersonen und Schlüssel
- Regelmäßige Besuche planen; bei akutem Pflegebedarf dürfen Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage freinehmen
Bei den Bremer Händen:
Wenn Ihre Eltern in Bremen leben: Die Pflegebüros der Bremer Hände sind feste Ansprechpartner in den Stadtteilen und halten Sie auf Wunsch über Veränderungen auf dem Laufenden.
Wenn Geschwister die Pflege der Eltern aufteilen: Wer bekommt das Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird immer an die pflegebedürftige Person gezahlt. Sie entscheidet, ob und wie sie es an die pflegenden Kinder weitergibt. Pflegen mehrere Geschwister, können alle als Pflegepersonen bei der Pflegekasse gemeldet werden.
- Rentenversicherung: Jede Pflegeperson, die mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegt, kann Rentenbeiträge erhalten; bei mehreren Pflegepersonen werden die Beiträge anteilig aufgeteilt.
- Steuer: Der Pflege-Pauschbetrag wird durch die Zahl der Pflegenden geteilt.
- Absprachen: Halten Sie Aufgaben, Zeiten und die Verwendung des Pflegegeldes schriftlich fest. Das beugt Streit vor – auch mit Blick auf ein späteres Erbe.
- Wer nicht vor Ort pflegen kann, kann andere Aufgaben übernehmen: Behördenkram, Finanzen, Arzttermine koordinieren oder die Pflegenden regelmäßig entlasten.
Rechtsgrundlage: § 44 SGB XI, § 33b Abs. 6 EStG
Wie kann ich Pflege und Beruf vereinbaren – kann ich mich für die Pflege freistellen lassen?
Bei einem akuten Pflegefall dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld (in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettolohns). Für längere Zeiträume gibt es die Pflegezeit (bis sechs Monate) und die Familienpflegezeit (bis 24 Monate).
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftigem Angehörigen und Jahr; Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person
- Pflegezeit: vollständige oder teilweise Freistellung bis sechs Monate (Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten)
- Familienpflegezeit: Arbeitszeit bis 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren (Betriebe mit mehr als 25 Beschäftigten)
- Zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur Überbrückung
Rechtsgrundlage: § 2, § 3 PflegeZG, § 44a SGB XI, FPfZG
Bekomme ich als pflegender Angehöriger Rente für meine Pflegetätigkeit/Rentenpunkte?
Ja. Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen zu Hause pflegt und höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge – 2026 sind das je nach Pflegegrad und Leistungsart bis zu 735,63 Euro im Monat. Zusätzlich sind Pflegepersonen während der Pflege beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Wer für die Pflege aus dem Beruf aussteigt, kann unter Voraussetzungen über die Pflegekasse arbeitslosenversichert werden. Die Meldung erfolgt über die Pflegekasse – geben Sie im Antrag die Pflegepersonen an.
Rechtsgrundlage: § 44 SGB XI, § 166 SGB VI
Gibt es Kurse für pflegende Angehörige?
Ja. Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse und individuelle Schulungen zu Hause an – etwa zu rückenschonendem Arbeiten, Lagerung oder Umgang mit Demenz. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach Kursterminen in Bremen oder nach einer häuslichen Schulung. Auch die Beratungsbesuche eines Pflegedienstes eignen sich für praktische Tipps.
Rechtsgrundlage: § 45 SGB XI
Mein Vater hat Demenz – wo finde ich in Bremen Hilfe?
In Bremen berät die [Demenz Informations- und Koordinationsstelle (DIKS)[(https://diks-bremen.de/) Betroffene und Angehörige kostenlos und unabhängig. Voraussetzung ist, dass Sie oder die erkrankte Person in der Stadt Bremen wohnen. Die DIKS vermittelt Angebote, Selbsthilfegruppen und Betreuungsdienste. Über die Help-Line erreichen pflegende Angehörige zudem ein Gesprächstelefon. Bei Demenz sind in der Begutachtung vor allem die Module „kognitive Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen“ wichtig – beschreiben Sie Orientierungsprobleme, nächtliche Unruhe oder Weglauftendenzen genau. Tagespflege und stundenweise Betreuung entlasten Angehörige und geben Menschen mit Demenz Struktur und Gemeinschaft.
Bei den Bremer Händen: Die Tagespflege am Werdersee und die ambulante Pflege der Bremer Hände betreuen auch Menschen mit Demenz. Natürlich versorgen wir als ambulanter Pflegedienst auch Personen, die demenziell erkrankt sind.
Mein Vater mit Demenz ist nachts unruhig oder läuft weg – was hilft?
Nächtliche Unruhe und Weglaufen sind bei Demenz häufig. Hilfreich sind ein klarer Tagesablauf mit Bewegung und Beschäftigung am Tag, eine ärztliche Abklärung möglicher Ursachen und technische Hilfen wie Tür- oder Bewegungsmelder und Ortungsuhren. Tages- und Nachtpflege entlasten die Familie.
- Ursachen prüfen lassen: Schmerzen, Harnwegsinfekt, Verstopfung, Medikamente oder Flüssigkeitsmangel können Unruhe auslösen
- Tagsüber aktivieren: Spaziergänge, Beschäftigung, Tagespflege – wer tagsüber gefordert ist, schläft nachts oft besser
- Orientierung geben: Nachtlicht, vertraute Gegenstände, feste Rituale am Abend
- Sicherheit: Nachbarn informieren, ein aktuelles Foto bereithalten, Kontaktdaten in der Kleidung, Tür- oder Bewegungsmelder, Notrufuhr mit Ortung
- Nachtpflege: Das Budget für Tages- und Nachtpflege kann auch für eine Betreuung in der Nacht genutzt werden
Achtung: Einschließen, Bettgitter oder beruhigende Medikamente können freiheitsentziehende Maßnahmen sein. Sie brauchen eine rechtliche Grundlage und sind oft vermeidbar. Lassen Sie sich dazu beraten, etwa bei der DIKS.
Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI, § 1831 BGB
Welche Vollmachten und Verfügungen sollten wir früh regeln?
Wichtig sind eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und gegebenenfalls eine Betreuungsverfügung. Ohne Vollmacht dürfen auch Kinder oder Ehepartner nicht automatisch alle Entscheidungen treffen.
- Vorsorgevollmacht: bestimmt eine Vertrauensperson für Gesundheit, Finanzen, Behörden und Wohnen
- Patientenverfügung: legt fest, welche medizinischen Maßnahmen man in bestimmten Situationen will oder ablehnt
- Betreuungsverfügung: benennt eine Wunschperson, falls ein Gericht doch eine rechtliche Betreuung anordnen muss
- Ehegattennotvertretungsrecht: Seit 2023 dürfen Ehepartner in Gesundheitsfragen für höchstens sechs Monate vertreten – das ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
- Behindertentestament: Für Eltern von Kindern mit komplexer Behinderung lohnt es sich, sich zum BEhindertentestament beraten zu lassen. Das machen in der Regel Notar:innen. Die Lebenshilfe hat zum Thema eine Übersicht veröffentlicht.
Vollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Beratung bieten u. a. Betreuungsvereine in Bremen.
Rechtsgrundlage: §§ 1814 ff., § 1827, § 1358 BGB
Muss ich für das Pflegeheim meiner Eltern zahlen (Elternunterhalt)?
In den meisten Fällen nicht. Kinder müssen sich nur dann am Unterhalt für pflegebedürftige Eltern beteiligen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Reichen Rente und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, übernimmt das Sozialamt über die „Hilfe zur Pflege“ die ungedeckten Kosten. Das Einkommen von Ehepartnern wird jedoch weiterhin berücksichtigt.
Rechtsgrundlage: § 94 Abs. 1a SGB XII
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Pflegeheim?
Einen festen Zeitpunkt gibt es nicht. Ein Pflegeheim wird meist dann sinnvoll, wenn rund um die Uhr Pflege oder Aufsicht nötig ist, die zu Hause trotz Pflegedienst, Tagespflege und Unterstützung nicht mehr sicher zu leisten ist – oder wenn die pflegenden Angehörigen dauerhaft über ihre Grenzen gehen.
Anzeichen, die Sie ernst nehmen sollten:
- häufige Stürze oder nächtliche Gefahren trotz Hausnotruf
- fortgeschrittene Demenz mit Weglaufen, Verwahrlosung oder Gefährdung
- Pflegebedarf in der Nacht, der die Angehörigen dauerhaft den Schlaf kostet
- Wohnung ist nicht anpassbar, z. B. keine Möglichkeit für Pflegebett oder Rollstuhl
- die pflegende Person wird selbst krank oder ist erschöpft
Eine Kurzzeitpflege kann ein guter Test sein, wie Ihr Angehöriger mit einer Einrichtung zurechtkommt. Beziehen Sie die pflegebedürftige Person, so gut es geht, in die Entscheidung ein.
Was kostet ein Pflegeheimplatz in Bremen?
Pflegebedürftige im Land Bremen zahlen im ersten Heimjahr durchschnittlich 3.761 € im Monat aus eigener Tasche – der höchste Wert aller Bundesländer (vdek, Stand 1. Juli 2026). Bundesweit sind es durchschnittlich 3.364 Euro. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil (für alle Bewohner eines Heims gleich hoch), Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad 805 Euro bis 2.096 Euro im Monat und zusätzlich einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 % nach 12 Monaten, 50 % nach 24 Monaten und 75 % nach 36 Monaten.
Rechtsgrundlage: § 43, § 43c SGB XI
Wie finde ich in Bremen kurzfristig einen Kurzzeitpflegeplatz oder Pflegeheimplatz?
Suchen Sie parallel über die Online-Pflegeplatzsuchen der Pflegekassen, fragen Sie beim Pflegestützpunkt und – bei einem Klinikaufenthalt – beim Sozialdienst des Krankenhauses nach. Rufen Sie mehrere Einrichtungen direkt an und lassen Sie sich auf Wartelisten setzen.
- Suchportale der Pflegekassen, z. B. AOK-Pflegenavigator, vdek-Pflegelotse oder BKK PflegeFinder – mit Preisen und Qualitätsinformationen
- Kurzzeitpflege für geplante Anlässe (Urlaub, Operation) möglichst Wochen bis Monate im Voraus buchen
- Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus ohne Anschlussplatz: Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage ansprechen
- Besichtigen Sie Einrichtungen, wenn möglich, vorher und fragen Sie nach Kosten, Personal und Besuchsregeln
Die Rente meiner Mutter reicht nicht für die Pflege – wer zahlt den Rest?
Dann kann „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragt werden. In der Stadt Bremen ist dafür das Amt für Soziale Dienste zuständig. Es übernimmt die ungedeckten Pflegekosten – zu Hause und im Heim. Eigenes Einkommen und Vermögen werden vorher eingesetzt; ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person bleibt geschützt. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, denn Leistungen gibt es nicht rückwirkend für die Zeit vor Bekanntwerden des Bedarfs.
Rechtsgrundlage: §§ 61 ff. SGB XII, § 90 SGB XII
Kann das Sozialamt Geschenke an die Kinder zurückfordern?
Ja. Hat die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren vor der Bedürftigkeit etwas verschenkt, etwa Geld oder eine Immobilie, kann sie das Geschenk zurückfordern – und das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten, bevor es „Hilfe zur Pflege“ zahlt. Die Rückforderung ist auf den Betrag begrenzt, der für den Unterhalt bzw. die Pflege fehlt. Übliche Gelegenheitsgeschenke, etwa zu Geburtstagen, sind in der Regel nicht betroffen. Bei größeren Schenkungen oder Übertragungen – zum Beispiel eines Hauses mit Wohnrecht – lohnt sich eine rechtliche Beratung, bevor Hilfe zur Pflege beantragt wird.
Rechtsgrundlage: § 528, § 529 BGB, § 93 SGB XII
Servicewohnen, Pflege-WG oder Pflegeheim – was passt?
Servicewohnen passt für Menschen, die weitgehend selbstständig sind und Sicherheit suchen. Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft verbindet Gemeinschaft mit ambulanter Pflege. Ein Pflegeheim ist sinnvoll, wenn rund um die Uhr Pflege und Aufsicht nötig sind. In einer Pflege-WG gibt es zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen einen Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich. Lassen Sie sich vor einem Umzug beraten und besichtigen Sie mehrere Einrichtungen.
Rechtsgrundlage: § 38a SGB XI
Ich bin mit dem Pflegeheim oder dem Pflegedienst unzufrieden – wo kann ich mich in Bremen beschweren?
Sprechen Sie Probleme zuerst direkt bei der Pflegedienst- oder Heimleitung an. Hilft das nicht, können Sie sich an die Pflegekasse wenden und bei Pflegeheimen und Wohnformen an die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht (früher Heimaufsicht) bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht berät, prüft Einrichtungen und kann Anordnungen treffen. Sie ist für Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven zuständig und über die Behördennummer 115 oder 0421 361-0 erreichbar. Notieren Sie Beobachtungen möglichst genau mit Datum und Uhrzeit. Bei Verdacht auf Gewalt oder akute Gefährdung wenden Sie sich sofort an die Polizei.
Rechtsgrundlage: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz
Meine Mutter ist unheilbar krank und möchte zu Hause sterben – was ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)?
SAPV ist die Versorgung schwerstkranker Menschen mit einer fortgeschrittenen, lebensbegrenzenden Erkrankung zu Hause durch ein spezialisiertes Team aus Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften – mit Rufbereitschaft rund um die Uhr. Die Kosten tragen die Krankenkassen. Voraussetzung ist eine Verordnung durch die Haus-, Fach- oder Klinikärztin bzw. den Haus-, Fach- oder Klinikarzt. Ziel ist, Schmerzen und belastende Symptome zu lindern und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, damit die letzte Lebenszeit im vertrauten Umfeld möglich ist.
Bei den Bremer Händen: Das PalliativTeam Bremen – eine Kooperation der Bremer Hände mit dem Klinikum Links der Weser – versorgt von Arsten und Gröpelingen aus alle Bremer Stadtteile, mit 24-Stunden-Notrufbereitschaft. Schreiben Sie gern eine E-Mail: info@palliativteam-bremen.de oder rufen Sie an: 0421 247 11 433.
Rechtsgrundlage: § 37b SGB V
Was kostet ein Aufenthalt im Hospiz?
Für Hospizgäste ist der Aufenthalt in einem stationären Hospiz kostenfrei. Kranken- und Pflegekasse tragen 95 % der Kosten, die restlichen 5 % finanziert das Hospiz über Spenden. Deshalb sind wir auf Spenden angewiesen, um unser Angebot aufrecht zu erhalten.
Selbst zu tragen sind lediglich gesetzliche Zuzahlungen, etwa für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Hospizversorgung.
Bei den Bremer Händen:
Zu den Bremer Händen gehören das Hospiz Brücke in Walle (Lange Reihe 102), das älteste stationäre Hospiz in Bremen, und das Hospiz Sirius in Arsten (In der Laake 14).
Rechtsgrundlage: § 39a SGB V
Woran erkenne ich, dass ein Mensch im Sterben liegt, und wie kann ich ihn zu Hause begleiten?
In den letzten Tagen und Stunden schlafen Sterbende meist viel, essen und trinken kaum noch, die Atmung verändert sich und Hände und Füße werden kühl. Das ist ein natürlicher Prozess. Wichtig sind jetzt Nähe, Mundpflege, eine ruhige Umgebung und eine gute Linderung von Beschwerden – unterstützt durch Hausarztpraxis, Palliativteam oder Pflegedienst.
- Mund befeuchten statt zum Trinken drängen: Das Durstgefühl entsteht vor allem durch einen trockenen Mund
- Beschwerden wie Schmerzen, Atemnot oder Unruhe lassen sich lindern – sprechen Sie frühzeitig mit Ärztin oder Arzt über Bedarfsmedikamente
- Vorab klären, wen Sie nachts anrufen: Palliativteam, Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein Notruf 112 führt oft ungewollt ins Krankenhaus
- Da sein, sprechen, Hand halten – das Gehör bleibt oft bis zuletzt erhalten
- Sich selbst Pausen erlauben und Unterstützung durch einen ambulanten Hospizdienst annehmen
Bei den Bremer Händen:
Das PalliativTeam Bremen der Bremer Hände ist rund um die Uhr erreichbar und begleitet auch die Zugehörigen. Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, bieten die Hospize Brücke und Sirius einen geschützten Ort. Zudem bieten wir in unseren Hospizen und auch in Kooperation mit der Bremer Volkshochschule regelmäßig so genannte “Letzte-Hilfe-Kurse” an. Hier vermitteln wir einige Ideen, Wege und Kompetenzen, um Sterbende zu begleiten.
Gibt es in Bremen ambulante Hospizdienste und Trauerbegleitung für Angehörige?
Ja. In Bremen begleiten mehrere ambulante Hospizdienste schwerkranke Menschen und ihre Familien kostenlos durch geschulte Ehrenamtliche – zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Viele bieten auch Trauerbegleitung an.
Dazu gehören unter anderem Hospiz Bremen-Nord, Hospiz Horn, der Hospizdienst der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz, die Hospizhilfe Bremen und der Hospizverein Bremen. Eine Übersicht bietet der Hospiz- und PalliativVerband Bremen (hpv-bremen.de). Ambulante Hospizdienste ersetzen keine Pflege, sondern schenken Zeit, Gespräche und Entlastung.
Bei den Bremer Händen:
Die Hospize und das PalliativTeam der Bremer Hände arbeiten eng mit den ambulanten Hospizdiensten zusammen. KinderPaCT Bremen, die lebensbedrohlich erkrankte Kinder und Jugendliche in ihrem Zuhause versorgt, begleitet Familien auch in ihrer Trauer, auch noch nach dem Versterben eines Kindes.
Rechtsgrundlage: § 39a Abs. 2 SGB V
Ein:e Angehörige:r ist verstorben – was müssen wir jetzt erledigen?
Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus. Danach haben Sie Zeit zum Abschiednehmen; ein Bestattungsunternehmen übernimmt auf Wunsch die weiteren Formalitäten. In den folgenden Tagen informieren Sie Kranken- und Pflegekasse, Rentenversicherung, Pflegedienst und weitere Vertragspartner.
- Ärztin oder Arzt rufen (Hausarzt oder Bereitschaftsdienst 116 117) für die Leichenschau – bei einem erwarteten Tod ist kein Notruf nötig
- Bestattungsunternehmen beauftragen; es beantragt meist auch die Sterbeurkunde beim Standesamt
- Pflegekasse und Krankenkasse informieren: Das Pflegegeld steht noch bis zum Ende des Sterbemonats zu und muss nicht zurückgezahlt werden; spätere Zahlungen schon
- Rente: Den Renten Service informieren. Hinterbliebene Ehepartner können innerhalb von 30 Tagen einen Vorschuss für das „Sterbevierteljahr“ beantragen
- Pflegedienst, Hausnotruf und Pflegebox abmelden, leihweise Hilfsmittel wie Pflegebett zurückgeben
- Pflegende Angehörige: Die Rentenbeiträge der Pflegekasse enden; wer für die Pflege den Beruf aufgegeben hatte, sollte sich zeitnah bei der Agentur für Arbeit melden
Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 2 SGB XI
Gibt es eine ambulante Palliativversorgung auch für Kinder und Jugendliche?
Natürlich. Kinder und Jugendliche mit lebenslimitierenden Erkrankungen haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt. Ein spezialisiertes Team aus Kinderärztinnen und -ärzten, Pflegefachkräften und psychosozialen Fachkräften begleitet die ganze Familie zu Hause – bei Diagnose, im Krankheitsverlauf und am Lebensende.
Bei den Bremer Händen:
KinderPaCT Bremen (Klinikum Bremen-Mitte, Telefon 0421 497 791 50) bietet zudem eine spendenfinanzierte, kostenfreie perinatologische Palliativbegleitung für werdende Eltern an.
Was ändert sich mit der Pflegereform 2027?
Mit der geplanten Pflegereform 2027 reagiert die Bundesregierung auf die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung und den steigenden Druck auf das Pflegesystem. Der vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossene Gesetzentwurf zeigt, welche Änderungen bei Pflegeleistungen, Eigenanteilen und Pflegegraden geplant sind.
Was sich nach dem Entwurf (ab 2027) ändern soll
1. Pflegegrade und Einstufung
- Höhere Schwellenwerte: Die Punktgrenzen für die Pflegegrade werden angehoben (z. B. Pflegegrad 2 neu ab 30 Punkten statt bisher 27; Pflegegrad 3 neu ab 50 statt 47,5 Punkten).
- Bestandsschutz: Bereits bestehende Pflegegrade bleiben von dieser Erhöhung unberührt.
- Pflegegrad 1 im Heim: Der monatliche Zuschuss von 131 € entfällt für neue Fälle ab dem 1. Januar 2027.
2. Umbau der Leistungen und Budgets
- Ersatz klassischer Leistungen: Bisherige Einzelleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sollen schrittweise in neu strukturierte Budgets (z. B. Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und ein einheitliches Überbrückungsbudget bis 2.285 €/Jahr für Pflegegrade 2–5) überführt werden.
- Pflegegeld: Wird durch das Entlastungsbudget ersetzt (z. B. 380 Euro in PG 2, 630 Euro in PG 3, 890 Euro in PG 4, 1.080 Euro in PG 5).
- Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI entfällt; stattdessen ist eine Pflegebegleitung erst ab dem 1. Januar 2029 vorgesehen.
3. Finanzierung und Beiträge
- Beitragsanpassungen: Zur Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sind unter anderem Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze sowie spätere Zusatzbeiträge (wie ein Ehegatten-Mitversicherungszuschlag ab 2028) vorgesehen.
- Minijobs: Beiträge für Minijobs werden angepasst (3,6 %).
4. Digitalisierung und Pflegeheime
- Digitalisierungsförderung: Ein neues Förderprogramm des Bundes stellt 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung in ambulanten und stationären Einrichtungen bereit (Vergabe ab Juli 2027).
- Aktivierung & Rückstufung: Die Regelungen für den Eigenanteil und Rückzahlungen bei Höher- oder Rückstufungen (z. B. 3.085 Euro von Amts wegen) werden angepasst.