Grund- und Krankenpflege: Fürsorgliche Pflege zu Hause
Die Ambulante Pflege soll Sie genau da unterstützen, wo Sie es brauchen – etwa bei der regelmäßigen Medikamenteneinnahme, dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, bei der mundgerechten Zubereitung von Speisen, dem Treppensteigen oder bei der Körperhygiene. Mit den versierten Mitarbeitenden unseres Pflegedienstes besprechen Sie in Ruhe, welche Unterstützung Sie aktuell benötigen. Manche Leistungen müssen ärztlich verschrieben werden, andere nicht. Auch bestimmte Hilfsmittel können Sie kostenlos in Anspruch nehmen. Darüber informieren wir Sie natürlich ebenfalls. Sollte sich Ihr Unterstützungsbedarf verändern, passen wir die Pflege in Absprache mit Ihnen natürlich kontinuierlich an.
In Deutschland werden Pflegeleistungen von zwei Kassen bezahlt: der Kranken- und der Pflegeversicherung. Wer was übernimmt, hängt von Art und Dauer der benötigten Leistung sowie von Ihrem Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Umfang der Ihnen zustehenden Leistungen. Dementsprechend werden bei höheren Pflegegraden mehr Kosten übernommen.
Rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiter:innen klären mit Ihnen telefonisch, wie Ihre häusliche Pflege am besten organisiert werden kann. Oder wir vereinbaren ein Gespräch bei Ihnen daheim. Gemeinsam schauen wir dann, was nötig ist, damit Sie weiterhin selbstbestimmt und sicher zu Hause leben können.
Gesetzliche Grundlagen Kranken- und Pflegeversicherung
Die gesetzliche Grundlage für die Krankenversicherung ist das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Leistungen der Krankenkasse stehen dort im 3. Kapitel, Paragraf 11 bis 57. Dort finden Sie zum Beispiel die Rahmenbedingungen für die häusliche Krankenpflege (Paragraf 37), medizinische Rehabilitation (Paragraf 40) und für Hilfs- und Pflegehilfsmittel (Paragraf 33).
Die gesetzliche Grundlage für die Pflegeversicherung ist das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen im 4. Kapitel, Paragraf 28 bis 45. Hier sind zum Beispiel das Pflegegeld (Paragraf 37), die Pflegesachleistungen (Paragraf 36) oder die vollstationäre Pflege (Paragraf 43) geregelt.
»Vor zwei Jahren ist mein Mann schwer erkrankt. Dank guter Pflege durch mich und die Bremer Hände geht es ihm inzwischen besser. Es ist schön, einen Teil der Aufgaben abgeben zu können.«
Marianne F., (85)
Pflegeberatung: Tipps für Angehörige
Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, der hat oft Fragen, stößt an Grenzen oder ist auch mal überfordert. In diesem Fall kann eine Beratung in Ruhe helfen.
Die regelmäßigen Beratungsbesuche durch einen professionellen Pflegedienst (§37.3 SGB XI) sind auch zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege gedacht. Vor allem sollen sie aber pflegende Angehörige in ihrer jeweiligen Situation unterstützen.
Bei diesen Besuchen bekommen Sie von uns wertvolle Tipps – je nach Bedarf zum Beispiel …
- zu Ihrer Pflegepraxis,
- zu Hilfsmitteln,
- zu Möglichkeiten von Kostenübernahmen,
- zu Entlastungsmöglichkeiten oder
- zu anderen sinnvollen Unterstützungen.
So können pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen sich gleichermaßen sicher fühlen. Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse. Das gilt übrigens auch, wenn Sie ein Pflegedienst unterstützt. Seit dem 1. Januar 2026 sind die Beratungsbesuche für die Pflegegrade 2 bis 5 einmal im Halbjahr verpflichtend. Liegt Pflegegrad 4 oder 5 vor, können die Besuche auf Wunsch weiterhin vierteljährlich stattfinden.
Sie haben Fragen oder möchten direkt einen Termin vereinbaren? Dann wenden Sie sich gern an unsere Pflegeexpertin Anne Hölting unter der Telefonnummer 0421 700055 oder per E-Mail an: beratung@bremer-haende.de Auch die für Sie zuständige Zweigstelle berät Sie gern. Sie finden diese unter: Kontakt (Ambulante Pflege).
„Ich bin sehr froh über die Hilfe durch die ambulante Pflege. Ich habe 13 Jahre lang meinen Mann zu Hause gepflegt und weiß, was es bedeutet.“
Marlies v. S., 91 Jahre, Diabetikerin
Verhinderungspflege: Erholungszeit für die, die pflegen
Sie werden zu Hause von Ihren Angehörigen gepflegt? Das ist ein großes Geschenk. Damit Ihre Haupt-Pflegeperson auch mal vertreten werden kann (zum Beispiel im Urlaub, bei festen Terminen oder einer Erkrankung), haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf eine professionelle Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege wird für maximal 42 Kalendertage pro Jahr von Ihrer Kasse übernommen. Unser Pflegedienst hilft Ihnen gern bei der Antragstellung.
Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Unsere Ansprechpartner:innen aus der Ambulanten Pflege sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Unterstützung im Alltag
Wenn Sie pflegebedürftig sind, stehen Ihnen neben dem Pflegegeld monatlich 131 Euro für haushaltsnahe Hilfen zu. Ob Unterstützung im Haushalt oder Garten, bei Einkäufen oder Arztbesuchen, Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten – was genau für Sie persönlich sowie zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen hilfreich ist, entscheiden Sie. Dieser sogenannten Entlastungsbetrag kann nur über zugelassene Anbieter (wie z.B. ein Pflegedienst wie unserer) in Anspruch genommen werden. Wir unterstützen Sie gern und rechnen die Leistungen in Abstimmung mit Ihnen auch direkt mit der Pflegekasse ab.
Wenn Sie zusätzliche Betreuung in Anspruch nehmen, gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie diese Betreuungsleistungen (ganz oder teilweise) abrechnen können: den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro und den Topf für Pflegesachleistungen (Unterstützung in der häuslichen Pflege). Es muss lediglich ein bestätigter Pflegegrad vorliegen.
Übrigens: Sie müssen die Betreuungsleistungen nicht monatlich beanspruchen, sondern können sie auch ›ansparen‹ und dann einen größeren Leistungsumfang zum Beispiel viertel- oder halbjährlich in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne.
Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren, um über die Leistungen der Ambulanten Pflege zu sprechen? Unser Pflegedienst ist für Sie da - dank 6 Standorten im Bremer Stadtgebiet auch ganz in Ihrer Nähe.
Hausnotruf: Zu Hause sicher sein
Sie kommen zu Hause eigentlich prima zurecht. Doch manchmal fühlen Sie sich doch etwas unsicher? Unser Hausnotruf bietet Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit, wenn Sie allein leben. Den kleinen, unauffälligen Sender können Sie am Handgelenk oder als Armband tragen. Ein Knopfdruck genügt und sofort wird eine Sprechverbindung mit unserer Einsatzzentrale hergestellt. Unser qualifiziertes Bereitschaftsteam ist rund um die Uhr für Sie da. Es leitet sofort die notwendige Hilfe ein und informiert auf Wunsch Angehörige oder Freund:innen.
Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Unsere Ansprechpartner:innen in Ihrer Nähe sind für Sie da.